Anmeldung Umweltzone: Fahrzeug mit einem Roll­stuhl­sys­tem

Für ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit einem Rollstuhlsystem können Sie eine Befreiung beantragen.

Worum geht es?

Es geht um ein Fahrzeug

  • mit einem integrierten System, das im oder am Fahrzeug montiert ist und
  • das dazu dient, den Rollstuhl zusammen mit dem Benutzer in das Fahrzeug zu setzen.

Die Registrierung ist für fünf Jahre gültig.

Achtung: Busse mit Stehplätzen und mit einem abgesenkten Boden kommen ab dem 27.04.2024 nicht mehr für eine Ausnahmegenehmigung in Frage. 

Wie viel kostet es?

Die Registrierung ist kostenlos.

Was benötigen Sie?

  • die Zulassungsbescheinigung
  • die Zulassungsbescheinigung oder Einzelzulassungsbescheinigung, ausgestellt vom FÖD (Föderaler Öffentlicher Dienst) Mobilität oder der zuständigen staatlichen Stelle
  • ein Foto, auf dem das Nummernschild und das installierte Rollstuhlsystem gleichzeitig zu sehen sind

Was müssen Sie tun?

Melden Sie Ihr Fahrzeug online an.

Brauchen Sie Hilfe? Vereinbaren Sie online einen Termin

Registrieren Sie Ihr Fahrzeug spätestens einen Tag nach Einfahrt in die Umweltzone. So vermeiden Sie ein Bußgeld.

Achtung: Die Entscheidung über Ihren Antrag ist erst dann endgültig, wenn Sie eine Bestätigung erhalten haben. Die Bearbeitung Ihres Antrags kann bis zu 14 Tage dauern. Die Einfahrt in die Umweltzone von Gent vor Erhalt einer Bestätigung erfolgt auf eigenes Risiko. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie ein Bußgeld erhalten. Es empfiehlt sich also, die Registrierung im Voraus vorzunehmen.

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