Eine Umweltzonen-Strafe: Das sollten oder können Sie tun

Wenn Sie mit einem Fahrzeug ohne Zulassung in die LEZ gefahren sind, werden Sie mit einer Strafe belegt. Wie hoch ist die Strafe?

Wie hoch ist die Umweltzonen-Strafe?

Bei Ihrer Einfahrt in die Umweltzone überprüfen intelligente Kameras Ihr Nummernschild. Wenn Ihr Auto nicht zugelassen ist oder Sie ein nicht registriertes ausländisches Fahrzeug fahren, erhalten Sie ein Bußgeld. Niederländische Fahrzeuge hingegen benötigen keine Registrierung. Das Bußgeld beträgt 150 Euro und wird pro Tag maximal einmal festgesetzt. Sie erhalten das Bußgeldschreiben zusammen mit dem Bescheid per Post.

Was passiert, wenn ich meine Strafe nicht pünktlich bezahle?

Für ein Fahrzeug mit belgischem Nummernschild gilt: Wenn Sie Ihr Bußgeld nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlen, wird Ihre Akte unwiderruflich an den Gerichtsvollzieher übergeben. Von da an zahlen Sie auch die Gebühren des Gerichtsvollziehers.  

Weitere Informationen

  • finden Sie auf der Website des Gerichtsvollziehers.  
  • Oder Sie senden eine E-Mail an lez@gdw-gent.be.
  • Oder Sie rufen Sie an unter der Nummer 0800 11 712. Aus dem Ausland rufen Sie bitte an unter der Nummer +32 (0)9 220 00 37.

Beschwerde einreichen

  • Sind Sie mit dem Bußgeld nicht einverstanden? 
  • Hat ein anderer Fahrer Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes gefahren? 
  • Oder haben Sie Ihr Fahrzeug in der Zwischenzeit nachträglich registriert?

Dann können Sie dies innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Bußgeldschreibens melden. Wie das geht, entnehmen Sie dem Bußgeldschreiben oder bewerben Sie sich über das Webformular.

Spätregistrierung

Ihr Fahrzeug kommt für eine Spätregistrierung in Frage, wenn Sie Ihr Fahrzeug noch nie registriert haben und Sie eines dieser Fahrzeuge besitzen:

Wie melden Sie Ihr Fahrzeug nachträglich an?

1. Registrieren Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe Ihres Umweltzonen-Bußgelds über Prüfen Sie die Zulassung für Ihr Fahrzeug. Sie zahlen sofort eine Gebühr in Höhe von 75 Euro. Die Spätregistrierung in der Umweltzonen-Datenbank ist erst nach der Genehmigung gültig.

2. Legen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe Ihres Umweltzonen-Bußgeldes Beschwerde ein. Verwenden Sie dazu das Formular, das dem Bußgeldschreiben beiliegt. Teilen Sie unter Angabe des Aktenzeichens mit, dass Sie eine Spätregistrierung vorgenommen haben,

3. Der Bußgeldbeamte benachrichtigt Sie, falls Ihre Beschwerde zugelassen wurde.

Achtung: Haben Sie schon einmal eine Verwarnung erhalten, war Ihr Fahrzeug schon einmal zugelassen oder haben Sie bereits ein Umweltzonen-Bußgeld für dieses Fahrzeug erhalten? Dann haben Sie von der Umweltzone in Gent gewusst und sind nicht zur Spätregistrierung berechtigt. In diesem Fall müssen Sie weitere 75 Euro zahlen, um Ihre Strafe zu begleichen.

Strafe für ausländisches Nummernschild

Bei einem Fahrzeug mit ausländischem Nummernschild kann Ihr Bußgeld an einen ausländischen Inkassopartner überwiesen werden. Unser Partner wird 30 Tage nach der Bekanntgabe Ihres Bußgelds Inkassogebühren erheben.

Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die Inkassopartner, mit denen die Stadt Gent zusammenarbeitet und geeignete Dokumente:

Inkassopartner ACCS

Inkassopartner ParkiaPay

Nummernschilder aus Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland: Niederländisch - Englisch

Inkassopartner Overland

Inkassopartner Debt Recovery Plus 

Inkassopartner Flanderijn

Inkassopartner Trafipark

Beschwerde einreichen

Unter bestimmten Bedingungen können Sie Beschwerde einreichen. Sollten Sie ein Bußgeldschreiben über ein Inkassobüro erhalten haben, können Sie bei der auf dem Bußgeldschreiben genannten Adresse Beschwerde einlegen.

Nachträgliche Anmeldung eines ausländischen Kennzeichens

Die kostenpflichtige Spätregistrierung ist nur für Fahrzeuge möglich, die nach der Registrierung für die Umweltzone zugelassen werden können. Bei einer kostenpflichtigen befristeten Zulassung ist dies nicht möglich. In dem Schreiben, das Sie von der Stadt Gent oder ihrem Inkassopartner erhalten haben, werden Sie über Ihre Möglichkeiten informiert.

Was passiert bei einer Umleitung?

Manchmal sind Sie nach einem Unfall oder einer Straßensperre gezwungen, einer Umleitung zu folgen, die (teilweise) durch die Umweltzone führt. Wenn Sie die Anweisungen der Polizei korrekt befolgen, wird kein Bußgeld fällig. In einigen Fällen informiert die Polizei den Umweltzonen-Dienst nicht rechtzeitig. Sollten Sie in einer solchen Situation einen Bußgeldbescheid erhalten, empfiehlt es sich, Beschwerde einzulegen. Wenn Sie allerdings weiter in die Umweltzone hineinfahren, gilt die Ausnahmegenehmigung für Sie nicht mehr.