Kontrolle in der Umweltzone
Zonenschilder zeigen den Anfang und das Ende der Umweltzone (LEZ) an. Intelligente Kameras erfassen Ihr Auto bei der Einfahrt in die LEZ.
Zonenschilder weisen auf eine Umweltzone hin
Sie fahren in die Umweltzone bzw. Sie verlassen die Umweltzone
Wenn Sie diese Schilder sehen, fahren Sie in die Umweltzone. Intelligente Kameras überprüfen die Nummernschilder der vorbeifahrenden Fahrzeuge. Wenn Sie mit einem nicht zugelassenen oder nicht registrierten Fahrzeug in die Umweltzone einfahren, werden Sie mit einem Bußgeld belegt.
Prüfen Sie daher immer die Zulassung Ihres Fahrzeugs, bevor Sie in die Umweltzone einfahren.
Diese Zonenschilder gelten auch in anderen Umweltzonen in Flandern.
Sie nähern sich der Umweltzone
An einigen Stellen vor der Umweltzone stehen Vorankündigungsschilder. Sollten Sie die Umweltzone umfahren wollen, ist dies an diesen Punkten noch immer möglich.Auf diese Weise können Sie nicht unbeabsichtigt in die Umweltzone fahren.
Erfahren Sie hier, wo Sie parken können
Ihr Auto hat keine Zulassung? Erfahren Sie hier, wo Sie parken können.
Wie funktioniert eine intelligente Kamera?
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Eine intelligente Kamera scannt Ihr Nummernschild, sobald Sie mit Ihrem Auto in die Umweltzone oder in ein von der Stadt verwaltetes Parkhaus fahren.
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Zehn Tage nachdem Sie in die Umweltzone eingefahren sind, werden die folgenden Nummernschilder von diesem Tag automatisch ausgefiltert:
- alle doppelten Nummernschilder. Sie können also pro Tag maximal ein Bußgeld bekommen;
- alle Fahrzeuge mit einer genehmigten Zulassung oder einer Umweltzonen-Tageskarte für Gent.
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Die übrigen Nummernschilder werden an die Flämische Behörde weitergeleitet. Diese vergleicht die Nummernschilder mit den Fahrzeugdaten in der Umweltzonen-Datenbank, die von der Kraftfahrzeugzulassungsstelle (DIV), vom Landesamt für Straßenverkehr (RDW) mit den in Antwerpen und Gent durchgeführten Registrierungen gespeist wird, und filtert Folgendes aus:
- alle Fahrzeuge, die die Zulassungsbedingungen erfüllen;
- alle Fahrzeuge, die ordnungsgemäß registriert sind.
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Übrig bleibt eine Liste mit nicht zugelassenen und nicht registrierten Fahrzeugen.
Wenn Ihr Nummernschild auf der Liste der nicht zugelassenen Fahrzeuge oder der ausländischen nicht zugelassenen Fahrzeuge steht, erhalten Sie als Nummernschildinhaber ein Bußgeld mit Bescheid.