Zulassung Umweltzone: Fahrzeug für das Gemeinwohl

Ihr Fahrzeug darf nicht in die Umweltzone einfahren? Für diese Fahrzeuge können Sie eine befristete Zulassung erwerben.

Worum geht es?

Spezielle Fahrzeuge von Versorgungsunternehmen, Verteilernetzbetreibern, Straßenbetreibern und deren Subunternehmern zur Überwachung, Kontrolle und Wartung von Infrastrukturen und Einrichtungen von allgemeinem Interesse dürfen in die Umweltzone einfahren, wenn sie eine Zulassung erwerben. Beispiele sind Gullybagger, Fahrzeuge für die Wartung von Straßenbahn-Oberleitungen, ... 

Wie lauten die Bedingungen?

  • Es handelt sich um ein Dieselfahrzeug mit Euronorm 4 oder 3.
  • Das Fahrzeug wird für bestimmte Einsätze auf öffentlichen Straßen verwendet und ist durch seine Bauweise, Ausstattung oder andere dauerhafte Merkmale gekennzeichnet, um bestimmte Aufgaben zu erfüllen. Wenn das Material nur im Fahrzeug befestigt ist, handelt es sich nicht um ein dauerhaftes Merkmal.

Achtung: Kleintransporter, Zugmaschinen für die Straßeninstandhaltung, Müllabfuhrwagen, ... sind nicht in dieser Kategorie enthalten.
Dieselfahrzeuge mit Euronorm 4 können eine befristete Zulassung zum regulären Tarif beantragen.

Wie viel kostet es?

Die Fahrzeugkategorie und der Zeitraum, für den Sie die Zulassung beantragen, bestimmen den Betrag. Sie finden die Fahrzeugklasse auf Ihrer Zulassungsbescheinigung in Feld J.

  • Dieselfahrzeuge mit Euronorm 4 im Einsatz für das Gemeinwohl zahlen einen ermäßigten Tarif.
  • Dieselfahrzeuge mit Euronorm 3 im Einsatz für das Gemeinwohl zahlen einen regulären Tarif.

Sehen Sie sich die Tariftabelle für Fahrzeuge für das Gemeinwohl im pdf-Format an.

Was benötigen Sie?

  • die Zulassungsbescheinigung
  • ein Foto der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs mit deutlich sichtbarem Nummernschild
  • ein Foto, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug speziell für die Überwachung, Kontrolle und Wartung von Infrastrukturen und Anlagen des öffentlichen Interesses ausgestattet ist
  • Ihre Bankkarte und Ihr Kartenlesegerät
  • das Schreiben des Auftraggebers

Was müssen Sie tun?

Beantragen Sie die Zulassung online. Brauchen Sie Hilfe? Vereinbaren Sie einen Termin.

Beantragen Sie eine Zulassung frühestens vier Monate im Voraus und spätestens einen Tag, nachdem Sie in die Umweltzone eingefahren sind. So vermeiden Sie ein Bußgeld.

Achtung: die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Antrag beträgt 14 Tage. Sie können bereits in die Umweltzone einfahren, allerdings auf eigenes Risiko. Schließlich ist Ihr Antrag noch nicht offiziell genehmigt worden. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass Ihr Antrag nicht alle Bedingungen erfüllt und daher abgelehnt wird, kann ein Bußgeld gegen Sie verhängt werden. Daher empfiehlt es sich, die Zulassung im Voraus zu beantragen.

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